Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29610
LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09 (https://dejure.org/2009,29610)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.07.2009 - 11 S 9/09 (https://dejure.org/2009,29610)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 11 S 9/09 (https://dejure.org/2009,29610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    An diese Rechtslage ist auch die Klägerin gebunden, die im Jahre 2008 Wohnungseigentümerin geworden ist, auch wenn die Verwirkung aus dem Wohnungsgrundbuch nicht ersichtlich ist; der Rechtsnachfolger des Voreigentümers hat mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte, als diesem zuletzt zugestanden haben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.07.1990 - BReg 2 Z 61/90 - juris - Tz. 21; KG, Beschluss vom 08.09.1993 - 24 W 5753/92 und 24 W 2301/93 - juris - Tz. 30 und 62).

    Die Klägerin hat ihr Unterlassungsbegehren vielmehr lediglich auf den Umstand einer der Teilungserklärung widersprechenden und damit zweckwidrigen Teileigentumsnutzung durch die Beklagten gestützt, die auf einem bestimmten, abgeschlossenen Eingriff beruht (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 31.10.2002 - 2Z BR 95/02 - juris - Tz. 17 und vom 19.07.1990 - BReg 2 Z 61/90 - juris - Tz. 20), dessen Verwirklichung wiederum den Unterlassungsanspruch zum Entstehen gebracht hat.

  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 95/02

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Nutzungsunterlassung - Nutzung eines Ladens

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    Für Unterlassungsansprüche gilt dies jedenfalls dann, wenn die Rechtsverletzung - wie hier eine zweckwidrige Nutzung - auf einem bestimmten, abgeschlossenen Eingriff beruht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 95/02 - juris - Tz. 17 ff.).

    Die Klägerin hat ihr Unterlassungsbegehren vielmehr lediglich auf den Umstand einer der Teilungserklärung widersprechenden und damit zweckwidrigen Teileigentumsnutzung durch die Beklagten gestützt, die auf einem bestimmten, abgeschlossenen Eingriff beruht (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 31.10.2002 - 2Z BR 95/02 - juris - Tz. 17 und vom 19.07.1990 - BReg 2 Z 61/90 - juris - Tz. 20), dessen Verwirklichung wiederum den Unterlassungsanspruch zum Entstehen gebracht hat.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    aa) Entgegen der Ansicht der Klägerin hat das Amtsgericht unter Ziffer I 2 der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils, denen die Kammer nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage zustimmt und die sie zwecks Vermeidung unnötiger Wiederholungen durch Bezugnahme auch zum Gegenstand der vorliegenden Begründung macht, zutreffend erkannt, dass die vorbezeichneten (Mehrheits-)Beschlüsse nicht die Einräumung eines Sondernutzungsrechts zum Gegenstand haben und infolgedessen auch bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 158 ff.) nicht nichtig sind.
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    Dass die genannten Beschlüsse Gebrauchsregelungen darstellen und kein Sondernutzungsrecht einräumen (wollen), ergibt sich bereits daraus, dass sie bei zutreffender Auslegung lediglich den "Gewerbeeinheiten" bzw. den "Gewerbebetrieben" die Nutzung von Außenflächen gestatten - und somit beachtet wurde, dass ein Sondernutzungsrecht nur für einen Wohnungs- oder Teileigentümer der betreffenden Anlage, nicht aber für einen beliebigen Dritten begründet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.1978 - V ZB 11/77 - juris - Tz. 10; BayObLG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2Z BR 182/01 - juris - Tz. 10).
  • KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06

    Wohnungseigentumsrecht: Haftung eines Wohnungseigentümers wegen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    Denn ein solcher Duldungsanspruch stünde nicht der Klägerin, sondern allein der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft zu (vgl. KG ZMR 2007, 639, 640 f.; Kammerbeschluss vom 16.06.2009, a. a. O.).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 2Z BR 163/01

    Beseitigungsanspruch gegen Handlungsstörer - Duldungsanspruch gegenüber

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    Zudem setzte ein Duldungsanspruch weiter voraus, dass die Wohnungs- und Teileigentümer auf einer Beseitigung der Kühlaggregate bestünden, die dann von ihnen auch zu bezahlen wäre; dass sie hierzu bereit wären, kann nicht ohne weiteres als gegeben unterstellt werden (vgl. BayObLG WuM 2002, 165, 166).
  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 182/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während rechtshängigen Verfahrens - Verpachtung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    Dass die genannten Beschlüsse Gebrauchsregelungen darstellen und kein Sondernutzungsrecht einräumen (wollen), ergibt sich bereits daraus, dass sie bei zutreffender Auslegung lediglich den "Gewerbeeinheiten" bzw. den "Gewerbebetrieben" die Nutzung von Außenflächen gestatten - und somit beachtet wurde, dass ein Sondernutzungsrecht nur für einen Wohnungs- oder Teileigentümer der betreffenden Anlage, nicht aber für einen beliebigen Dritten begründet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.1978 - V ZB 11/77 - juris - Tz. 10; BayObLG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2Z BR 182/01 - juris - Tz. 10).
  • OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03

    Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    Da die Mehrheit der Wohnungs- und Teileigentümer den "Gewerbeeinheiten" bzw. "Gewerbebetrieben" keine dauerhafte, sondern nur eine vorübergehende Nutzung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Außenflächen ermöglicht hat, sind die vorgenannten Beschlüsse auch nicht aus anderen Gründen nichtig (vgl. BayObLG a. a. O. Tz. 6, 9 und 12 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2004 - 2 W 90/03 - juris - Tz. 36).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    ee) Die Klägerin kann sich gegen die Einwendung der Verwirkung nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2005 - V ZR 169/04 - (juris, Tz. 9 ff.) berufen.
  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
    d) Daraus ergibt sich, dass mit Errichtung der Wohnungs- und Teileigentumsanlage durch Teilungserklärung vom 19.12.1980 und anschließender Eintragung in das Grundbuch ein Anspruch auf Unterlassung des in den Räumlichkeiten der Teileigentumseinheit Nr. 132 - seit 1971 ausgeübten - Betriebs der Gaststätte gemäß § 1004 BGB entstanden ist, den jeder Wohnungs- oder Teileigentümer in der Zeit danach sowohl gegenüber dem jeweiligen Sondereigentümer der Teileigentumseinheit als auch gegenüber dem jeweiligen Mieter dieser Einheit mit Erfolg hätte geltend machen können, ohne dass er dabei eine nach § 906 BGB nicht mehr hinzunehmende Überschreitung der Nutzung hätte nachweisen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1995 - XII ZR 30/93 - juris - Tz. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.1993 - 6 U 49/93 - juris - Tz. 13 ff.).
  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum";

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5753/92

    Verwirkung eines Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung von

  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

  • OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Nutzungsunterlassung; Beweisaufnahme über die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht